Page 2 - Textilien
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AGB





                 I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN           der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
                                                              fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder
                 §1 Gerichtsstand                             fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
                 Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Albstadt. Wir   gehilfen des Verkäufers beruhen, ebenso bei einem Ausschluss oder einer
                 sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelas-  Begrenzung der Haftung für sonstige Schä den, die auf einer vorsätzlichen
                 senen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik   oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
                 Deutschland.                                 Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung
                                                              erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften
                 §2 Preise                                    verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die
                 Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listen-  der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte.
                 preisen (abrufbar unter: www.daiber.de) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.   Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden
                 Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich   beschränkten Weise.
                 schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
                                                              §8 Motiv-Angebote / Rechte an Motiven
                 §3 Lieferung, Gefahrenübergang               Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen
                 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der   Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schrift-
                 Käufer.                                      lich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür
                                                              übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Es
                 §4 Lieferfristen                             ist die Pflicht des Veredelers bei dem Druck von Motiven und Mustern
                 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht   die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die
                 vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforder-  Einwilligung in die Verwendung jener sicherzustellen.
                 lich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um   Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden der Daiber GmbH zur
                 mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach   Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen ge-
                 Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der   stalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von
                 Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Liefe-  gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen,
                 rung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht   Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber/Kun-
                 vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks   de wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die Daiber
                 sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer   GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von
                 solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzuges   derartigen Rechten Dritter freistellen. Die Daiber GmbH ist zur Nachprüfung
                 oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und   der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, sie ist aber be-
                 grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.    rechtigt bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis
                                                              zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendun-
                 §5 Zahlungen                                 gen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch
                 Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt   den Auftraggeber/Kunden zu dessen Lasten.
                 ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eine Zahlung
                 gilt als erfolgt, wenn sie auf unse rem Konto gutgeschrieben wurde. Ein-  §8a Bei Veredelung
                 gehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst   Nach begonnener Veredlung der gelieferten Waren durch den Käufer
                 verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns   ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei
                 kosten- und spesenfrei angenommen. Werden Zahlungsbedingungen ohne   gehöriger Prüfung (§ 377 HGB) festzustellen gewesen wären, ausgeschlos-
                 rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderun-  sen. Bei beabsichtigter Veredlung ist es Teil der gehörigen Prüfung ein
                 gen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart   ANDRUCKMUSTER zu erstellen und etwaig auftretende Beanstandungen
                 ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung nur mit Gegenforderun-  am verarbeiteten Material mitzuteilen. Den Prozess der Veredlung der
                 gen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.  gelieferten Waren führt der Käufer auf eigenes Risiko durch. In jedem
                                                              Falle sind die vom Verkäufer für eine Vered lung gegebenen HINWEISE zu
                 §6 Eigentumsvorbehalt                        beachten. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art, mit Ausnahme der
                 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer   in § 7 ausgenommenen Haftungsfälle übernommen, wenn eine Veredlung
                 sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer   abweichend von den von uns gegebenen Hinweisen, insbesondere zur
                 kann die Waren im Rahmen eines ord nungsgemäßen Geschäftsbetriebes   Anwendung der Veredlungstechnologien, vorgenommen wurde.
                 veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändun-
                 gen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen.   §9 Abschließende Bestimmungen
                 Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren   a) Erfüllungsort ist Albstadt
                 werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges   b) Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dies
                 ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen   auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung
                 des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend
                 zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Siche-  II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERK-
                 rung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag   VERTRÄGE BEI TEXTILVEREDLUNG DURCH DAIBER
                 unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
                                                              Es gelten ergänzend die Einheitsbedingungen für Textilveredlungsaufträge
                 §7 Gewährleistung/Haftung                    in der Fassung vom 01.07.2012 nebst Ergänzungsbestimmungen, soweit
                 Bei Mängeln steht uns die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nach-  diese nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter I. wider-
                 erfüllung frei. Im Fall des dreimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung ste-  sprechen. Die Einheitsbedingungen für Textilveredlungsaufträge in der
                 hen dem Käufer die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.   Fassung vom 01.07.2012 finden Sie hier: https://www.daiber.de/de/
                 Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht hinsichtlich   termsandconditions/unified-terms-finishing-orders/
                 eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für Schäden aus
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