Page 2 - Textilien
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AGB
I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder
§1 Gerichtsstand fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Albstadt. Wir gehilfen des Verkäufers beruhen, ebenso bei einem Ausschluss oder einer
sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelas- Begrenzung der Haftung für sonstige Schä den, die auf einer vorsätzlichen
senen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Deutschland. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung
erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften
§2 Preise verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die
Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listen- der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte.
preisen (abrufbar unter: www.daiber.de) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden
Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich beschränkten Weise.
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Motiv-Angebote / Rechte an Motiven
§3 Lieferung, Gefahrenübergang Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schrift-
Käufer. lich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür
übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt. Es
§4 Lieferfristen ist die Pflicht des Veredelers bei dem Druck von Motiven und Mustern
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die
vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforder- Einwilligung in die Verwendung jener sicherzustellen.
lich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden der Daiber GmbH zur
mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen ge-
Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der stalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Liefe- gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen,
rung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber/Kun-
vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks de wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die Daiber
sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von
solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzuges derartigen Rechten Dritter freistellen. Die Daiber GmbH ist zur Nachprüfung
oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, sie ist aber be-
grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen. rechtigt bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis
zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendun-
§5 Zahlungen gen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt den Auftraggeber/Kunden zu dessen Lasten.
ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eine Zahlung
gilt als erfolgt, wenn sie auf unse rem Konto gutgeschrieben wurde. Ein- §8a Bei Veredelung
gehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst Nach begonnener Veredlung der gelieferten Waren durch den Käufer
verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei
kosten- und spesenfrei angenommen. Werden Zahlungsbedingungen ohne gehöriger Prüfung (§ 377 HGB) festzustellen gewesen wären, ausgeschlos-
rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderun- sen. Bei beabsichtigter Veredlung ist es Teil der gehörigen Prüfung ein
gen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ANDRUCKMUSTER zu erstellen und etwaig auftretende Beanstandungen
ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung nur mit Gegenforderun- am verarbeiteten Material mitzuteilen. Den Prozess der Veredlung der
gen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. gelieferten Waren führt der Käufer auf eigenes Risiko durch. In jedem
Falle sind die vom Verkäufer für eine Vered lung gegebenen HINWEISE zu
§6 Eigentumsvorbehalt beachten. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art, mit Ausnahme der
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer in § 7 ausgenommenen Haftungsfälle übernommen, wenn eine Veredlung
sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer abweichend von den von uns gegebenen Hinweisen, insbesondere zur
kann die Waren im Rahmen eines ord nungsgemäßen Geschäftsbetriebes Anwendung der Veredlungstechnologien, vorgenommen wurde.
veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändun-
gen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen. §9 Abschließende Bestimmungen
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren a) Erfüllungsort ist Albstadt
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges b) Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dies
ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung
des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend
zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Siche- II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERK-
rung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag VERTRÄGE BEI TEXTILVEREDLUNG DURCH DAIBER
unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Es gelten ergänzend die Einheitsbedingungen für Textilveredlungsaufträge
§7 Gewährleistung/Haftung in der Fassung vom 01.07.2012 nebst Ergänzungsbestimmungen, soweit
Bei Mängeln steht uns die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nach- diese nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter I. wider-
erfüllung frei. Im Fall des dreimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung ste- sprechen. Die Einheitsbedingungen für Textilveredlungsaufträge in der
hen dem Käufer die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. Fassung vom 01.07.2012 finden Sie hier: https://www.daiber.de/de/
Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht hinsichtlich termsandconditions/unified-terms-finishing-orders/
eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für Schäden aus